C57.8 Bösartige Neubildung: Weibliche Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappend

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
Text:

[Siehe Hinweis 5 am Anfang dieses Kapitels]

Inklusive:

Bösartige Neubildungen der weiblichen Genitalorgane, deren Ursprungsort nicht unter den Kategorien C51-C57.7, C58 klassifiziert werden kann

Tuboovarial

Uteroovarial

Alphabetisches Verzeichnis4

Bösartige tuboovariale Neubildung
Primärschlüssel
Bösartige uteroovariale Neubildung
Primärschlüssel
Tuboovarialkarzinom
Primärschlüssel
Uteroovarialkarzinom
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Weibliche Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappend

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte