C51-C58 Bösartige Neubildungen der weiblichen Genitalorgane

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
Inklusive:

Haut der weiblichen Genitalorgane

Subkodes8

C51.- Bösartige Neubildung der Vulvaweiblich
C52 Bösartige Neubildung der Vaginaweiblich
C53.- Bösartige Neubildung der Cervix uteriweiblich
C54.- Bösartige Neubildung des Corpus uteriweiblich
C55 Bösartige Neubildung des Uterus, Teil nicht näher bezeichnetweiblich
C56 Bösartige Neubildung des Ovarsweiblich⚖ 2
C57.- Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter weiblicher Genitalorganeweiblich
C58 Bösartige Neubildung der Plazentaweiblich10 – 55

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildungen der weiblichen Genitalorgane

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte