C54.- Bösartige Neubildung des Corpus uteri

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.

Subkodes6

C54.0 Bösartige Neubildung: Isthmus uteriweiblich
C54.1 Bösartige Neubildung: Endometriumweiblich
C54.2 Bösartige Neubildung: Myometriumweiblich
C54.3 Bösartige Neubildung: Fundus uteriweiblich
C54.8 Bösartige Neubildung: Corpus uteri, mehrere Teilbereiche überlappendweiblich
C54.9 Bösartige Neubildung: Corpus uteri, nicht näher bezeichnetweiblich

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung des Corpus uteri

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte