C09.- Bösartige Neubildung der Tonsille

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Rachentonsille C11.1

Zungentonsille C02.4

Subkodes4

C09.0 Bösartige Neubildung: Fossa tonsillaris
C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen (vorderer) (hinterer)
C09.8 Bösartige Neubildung: Tonsille, mehrere Teilbereiche überlappend
C09.9 Bösartige Neubildung: Tonsille, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung der Tonsille

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte