C11.1 Bösartige Neubildung: Hinterwand des Nasopharynx

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Adenoide

Rachentonsille

Alphabetisches Verzeichnis11

Bösartige Neubildung der Adenoide
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Pharynxtonsille
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Rachenmandel
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Rachentonsille
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Tonsilla pharyngea
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des hinteren Nasenrachenraums
Primärschlüssel
Karzinom der Adenoide
Primärschlüssel
Karzinom des hinteren Nasenrachenraums
Primärschlüssel
Krebs des hinteren Nasenrachenraums
Primärschlüssel
Rachenmandelkarzinom
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Hinterwand des Nasopharynx

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte