C02.- Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes7

C02.0 Bösartige Neubildung: Zungenrücken
C02.1 Bösartige Neubildung: Zungenrand
C02.2 Bösartige Neubildung: Zungenunterfläche
C02.3 Bösartige Neubildung: Vordere zwei Drittel der Zunge, Bereich nicht näher bezeichnet
C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille
C02.8 Bösartige Neubildung: Zunge, mehrere Teilbereiche überlappend
C02.9 Bösartige Neubildung: Zunge, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte