C02.1 Bösartige Neubildung: Zungenrand

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Zungenspitze

Alphabetisches Verzeichnis7

Bösartige Neubildung der Zungenspitze
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Zungenrandes
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Zungenrandes und der Zungenspitze
Primärschlüssel
Karzinom des Zungenrandes und der Zungenspitze
Primärschlüssel
Krebs des Zungenrandes und der Zungenspitze
Primärschlüssel
Zungenrandkarzinom
Primärschlüssel
Zungenrandkrebs
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Zungenrand

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte