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B97.2!Coronaviren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.

Alphabetisches Verzeichnis2

Coronaviren als Erreger
Nur ZusatzZusatz!:B97.2!
Koronaviren als Erreger
zurückgezogenNur ZusatzZusatz!:B97.2!

Änderungen1

2021Titel geändert
Koronaviren Coronaviren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
2010Bestand
Koronaviren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte