DRGSystemDeutschland

Nr. 310Infektionserreger, Mehrfachkodierung, Ausrufezeichenkodes, Resistenz

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • B98.-! Sonstige näher bezeichnete infektiöse Erreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
  • N30.- Zystitis
  • U80.20! Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2009-10-22). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Harnwegsinfekt mit Nachweis von Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika und mit High-Level-Aminoglykosid-Resistenz. Kann hier sowohl B95.2! - Streptokokken, Gruppe D und Enterokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind – als auch U80.20! – Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika kodiert werden?


Kodierempfehlung:


Beide Kodes sind obligat anzugeben. Gemäß DKR D012 und der Hinweise in der ICD-10-GM (z. B. unter N30.- oder N39.0) wird mit einem Kode aus B95.-! bis B97.-! bzw. ab 2010 bis B98.-! der Erreger als Ursache einer Erkrankung angegeben. Mit einem Kode aus U80.-! bis U85.-! wird ggf. der Nachweis einer Resistenz angegeben.


Ab 2016 sind die Enterokokken explizit im Titel des Kodes B95.2! genannt.