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Nr. 3185

Operation an der Leber (z.B. Teilresektion oder Exzision eines Tumors)

L Chirurgie, Orthopädie › L XIV Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
3000
1,0-fach
174,86 €
2,3-fach (Schwelle)
402,18 €
3,5-fach (Höchstsatz)
612,02 €
Behandlung
3000 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 402,18 €
402,18 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
402,18 €
× 2,3
612,02 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
402,18 €
× 2,3
402,18 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–297,27 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–314,75 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–209,83 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–314,75 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–174,86 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss2

BÄK-Ratgeber18.06.2021

Zum Ansatz der Nr. 3187 GOÄ bei einer Leberteilresektion

Bei einer Leberteilresektion nach Nr. 3185 gehört das Verschließen der kreuzenden Gefäße und Gallengänge an der Resektionsfläche zu den methodisch notwendigen Einzelschritten. Nr. 3187 (Operation an den Gallengängen) ist daneben nach § 4 Abs. 2a nicht berechnungsfähig; im Streitfall ging es um 3,5-fach = 663,02 Euro.

Nr. 3187Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber25.11.2011

Nr. 3185 GOÄ bei kleinen Eingriffen an der Leber

Nr. 3185 (3 000 Punkte) setzt eine Teilresektion, Tumorexzision oder einen Eingriff ähnlicher Größenordnung an der Leber voraus. Kleine Eingriffe im Rahmen anderer Baucheingriffe, etwa eine Probeentnahme zur Histologie, rechtfertigen sie nicht; die Probeentnahme wird nach Nr. 315 (Organpunktion) berechnet.

Nr. 315Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 3185 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 342,-- DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.