Totale retroperitoneale Lymphadenektomie .........
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 618,02 € × 2,3 | 940,47 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 618,02 € × 2,3 | 618,02 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 456,80 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 483,67 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 322,45 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 483,67 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 268,70 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.
Die Nr. 1809 (4.610 Punkte) ist für die totale retroperitoneale Lymphadenektomie bestimmt; ein Analogansatz neben viszeralchirurgischen Hauptleistungen kommt nur bei vergleichbarem Umfang (mehrere Stunden) in Betracht. Üblicher onkologischer Abgriff ist analog Nr. 1783 (abzüglich Eröffnungsleistung), z. B. neben Nr. 3169 bei Hemikolektomie rechts.
Die Zystektomie mit Harnleiterverpflanzung wird nach Nr. 1808 berechnet, eine Mitentfernung von Prostata, Harnröhre oder Samenblasen ist darin enthalten; eine zusätzliche Entfernung des Uterus ist nach Nr. 1138 (ohne Adnexe) bzw. 1139 (mit Adnexen) gesondert berechenbar. Neben Nr. 1808 sind außerdem die totale retroperitoneale Lymphadenektomie (Nr. 1809) und ein einzeitiger Blasenersatz aus Darm (Nr. 1807) berechenbar. Ohne Zystektomie gelten je nach Eingriff Nr. 1805/1806 (Tumoroperation mit Teilresektion), Nr. 1801 (offene Blaseneröffnung) oder Nr. 1802/1803 (transurethrale Eingriffe).
Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Nr. 1809 nur bei totaler retroperitonealer Lymphadenektomie berechenbar, nicht auch analog bei regionärer Lymphknotenentfernung; bei regionärer Entfernung ist die Nr. 1783 analog unter Abzug der Eröffnungsleistung berechnungsfähig (A 1809, Basis Nr. 1809).
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1809 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 525,54 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.