DRGSystemDeutschland

Fehler melden

Stimmt etwas auf dieser Seite nicht? Beschreiben Sie kurz, was falsch ist — die Adresse der Seite wird mitgeschickt.

Die Meldung wird per E-Mail an die Redaktion gesendet und nicht gespeichert.

Aktuelles
1 Min. Lesezeit

Länder müssen dem InEK jetzt auch gerichtliche LG-Zuweisungen melden

Bild: VBlock / Pixabay

Die neue InEK-Datensatzbeschreibung zu § 6a Abs. 6 KHG (28.09.2026) ergänzt eine Datei für Zuweisungen nach Gerichtsentscheidung und ein Kennzeichen für Standorte, die trotz verfehlter Mindestvorhaltezahl erforderlich sind.

Die Länder melden dem InEK künftig zwei weitere Dinge: Leistungsgruppen, die sie nach einer Gerichtsentscheidung zugewiesen haben, und Standorte, die trotz verfehlter Mindestvorhaltezahl als zwingend erforderlich gelten. So steht es in der neuen Datensatzbeschreibung vom 28.09.2026, die die Fassung vom 6. Juli ersetzt. Der nächste Termin ist der 31. Dezember 2026.

Was dazugekommen ist

  • Eine neue Datei «Zuweisung_Leistungsgruppe_gerichtlich» mit Standort, Leistungsgruppe, Jahr und Datum, ab dem die Zuweisung gilt. Sie ist nicht an den Stichtag gebunden, sondern «unverzüglich» zu liefern, sobald ein Land infolge einer gerichtlichen Entscheidung zugewiesen hat (§ 6a Abs. 6 KHG in der Fassung des KHAG).
  • Ein neues Kennzeichen «Sicherstellung flächendeckende Versorgung» (0/1) je Leistungsgruppe und Standort. Es steht für die Feststellung nach § 6b Abs. 2 KHEntgG, dass ein Haus die Leistungsgruppe unabhängig von der Mindestvorhaltezahl erbringen muss. Das Feld ist Pflichtfeld der Datei; die Mitteilung der Feststellungen selbst ist erstmals bis 30. September 2027 fällig.

Die Fristen

Die Pflichtlieferung der übrigen Dateien ist jeweils zum 30. September fällig, erstmals 2027. Freiwillig können die Länder schon zum 31. Dezember 2026 liefern. Nur dann kann den Krankenhausträgern die Höhe der Vorhaltevolumina für 2027 mitgeteilt werden.

Das Vorhaltebudget selbst wird nach § 6b Abs. 1 KHEntgG erst ab 1. Januar 2028 gezahlt.

Quellen: InEK, Datensatzbeschreibung 28.09.2026 · § 6b KHEntgG

Bei der Erstellung können KI-Werkzeuge mitwirken; veröffentlicht in redaktioneller Verantwortung. Mehr dazu

Aktuelles per E-Mail

Neues zu Kodierung, Grouper, Entgelten und Rechtsprechung gesammelt im Postfach — dazu, was es bei DRGSystem.de Neues gibt.

Täglich, wöchentlich oder monatlich · jederzeit abbestellbar · Datenschutz

Weitere Beiträge

Alle Beiträge