PEPP 2027: Alle 46 Relationen neu, 9 bewertete Zusatzentgelte mehr, DKR-Psych unverändert

Ab 1.1.2027: neue Relationen für alle 46 bewerteten PEPP, 42 statt 33 bewertete Zusatzentgelte. Die DKR-Psych 2027 sind inhaltlich unverändert; es gilt weiter die ICD-10-GM 2026.
Ab 1. Januar 2027 gelten in Psychiatrie und Psychosomatik neue Bewertungsrelationen: Das InEK hat am 16. Oktober 2026 den PEPP-Entgeltkatalog 2027 veröffentlicht, und bei allen 46 bewerteten PEPP (39 vollstationär, 7 teilstationär) liegt der Wert am ersten Berechnungstag anders als 2026. Neue oder gestrichene PEPP gibt es nicht. Die 1:1-Betreuung Erwachsener mit äußerst hohem Aufwand (P003A) steigt von 1,4349 auf 1,5422 (+7,5 %), die Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (PP14Z) sinken von 0,8843 auf 0,8323 (−5,9 %). Bei den ergänzenden Tagesentgelten wird die intensive Betreuung in der Kleinstgruppe bei Kindern und Jugendlichen (ET04, OPS 9-693.0-) höher bewertet, etwa ET04.01 von 0,5701 auf 0,6029; die Einzelbetreuung (ET05, 9-693.1-) niedriger, ET05.01 von 1,1874 auf 1,1479.
Bei den Zusatzentgelten steigt die Zahl der bewerteten von 33 auf 42. Zehn davon waren 2026 noch krankenhausindividuell zu vereinbaren und sind jetzt bundeseinheitlich bewertet, darunter Filgrastim, Belimumab und Cemiplimab (ZP114 bis ZP123). Pembrolizumab ist aufgeteilt: intravenös bewertet (ZP113), subkutan als unbewertetes ZP2027-138 mit dem Betrag des bisherigen ZP76. ZP110 (Venetoclax oral) entfällt als bewertetes Entgelt und läuft als ZP2027-141 mit dem bisherigen Betrag weiter.
Die DKR-Psych 2027 sind inhaltlich unverändert. Kodiert wird 2027 mit dem OPS 2027, aber weiter mit der ICD-10-GM 2026: Die ICD wird seit 2026 nur noch im Dreijahresturnus erneuert.
Quellen: PEPP-Entgeltkatalog 2027 · PEPPV 2027 · DKR-Psych 2027


