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Nr. 122Blasenstein, Belastungsinkontinenz, Stressinkontinenz, TVT, Komplikation

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • N21.0 Stein in der Harnblase
  • N39.47! Rezidivinkontinenz
  • T83.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Urogenitaltrakt
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2006-11-23). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Stationäre Aufnahme wegen eines ambulant zystoskopisch festgestellten, wandständigen Blasensteines bei Zustand nach TVT–Implantation (tension free vaginal tape) zwei Jahre zuvor. Die Diagnostik ergibt außerdem das Vorliegen einer Rezidiv-Belastungs-/Stressinkontinenz, der Blasenstein konnte nicht endoskopisch entfernt werden. Er hatte sich an dem partiell ins Blasenlumen verlagerten TVT gebildet. Therapeutisch erfolgte deshalb die Sectio alta mit TVT- und Blasensteinentfernung und eine Suspensionsoperation nach Burch. Was ist die Hauptdiagnose und wie ist sie zu verschlüsseln?


Kodierempfehlung:


Die Einweisung und Aufnahme erfolgte primär zur Entfernung eines wandständigen Blasensteines, der deshalb mit N21.0 Stein in der Harnblase als Hauptdiagnose zu verschlüsseln ist. Als Nebendiagnose kann neben N39.3 Belastungsinkontinenz [Stressinkontinenz] auch T83.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Urogenitaltrakt kodiert werden.


Für Fälle ab 2010 ist zusätzlich der Kode N39.47! Rezidivinkontinenz zu verschlüsseln.


Hinweis: Seit dem Jahr 2012 findet sich T83.8 nicht mehr in der CCL-Matrix.


Hinweis:

Nach dem BSG-Urteil vom 29.08.2023 (Az. B1 KR 25/22 R) sind bei der Festlegung der Hauptdiagnose alle bei Aufnahme ins Krankenhaus objektiv vorliegenden Leiden, welche stationär behandlungsbedürftig waren, nach Analyse ex post entsprechend dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu berücksichtigen.