Nomenklatur der Seltenen Erkrankungen — benennt Krankheiten, für die die ICD-10-GM keinen eigenen Kode hat.
Krankheit
Eine einzelne Krankheit — die Ebene, auf der Orphanet eine Erkrankung benennt und auf die sich eine Kodierung normalerweise bezieht.
D23.2+4
Kodiert wird über eine dieser Schlüsselnummern der ICD-10-GM; die Orpha-Kennnummer wird nach § 301 SGB V zusätzlich übermittelt, nicht an ihrer Stelle. Die Zuordnung ist die amtliche der Datei Alpha-ID-SE des BfArM und steht unten mit Bezeichnung und Kennzeichen.
Kodierung nach ICD-10-GM (Alpha-ID-SE)5
D23.2Sonstige gutartige Neubildungen: Haut des Ohres und des äußeren GehörgangesMorbi-RSA’25
I136085Familiäres multiples Trichodiskom der Haut des Ohres
D23.3Sonstige gutartige Neubildungen: Haut sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des GesichtesMorbi-RSA’25
I136086Familiäres multiples Trichodiskom des Gesichts
D23.4Sonstige gutartige Neubildungen: Behaarte Kopfhaut und Haut des HalsesMorbi-RSA’25
I136087Familiäres multiples Trichodiskom der Haut des Halses
D23.5Sonstige gutartige Neubildungen: Haut des RumpfesMorbi-RSA’25
I136088Familiäres multiples Trichodiskom der Haut des Rumpfes
D23.9Sonstige gutartige Neubildungen: Haut, nicht näher bezeichnetMorbi-RSA’25
I130144Familiäres multiples Trichodiskom
Synonyme1
Trichodiskom, familiäres multiples
Zuordnung zur ICD-10 nach Orphanet1
Wie Orphanet selbst einordnet — auf die ICD-10 der WHO. Das erklärt das Verhältnis der beiden Klassifikationen, ist für die Kodierung in Deutschland aber nicht maßgeblich; dafür gilt die Zuordnung der Alpha-ID-SE.
D23.9Sonstige gutartige Neubildungen: Haut, nicht näher bezeichnetMorbi-RSA’25
enger als der ICD-KodeDie Krankheit ist genauer als der ICD-Kode: unter ihm stehen auch andere Krankheiten.von Orphanet geprüft— dieselbe Schlüsselnummer wie oben
Quelle: Orphanet, Version 2026 — Orphanet-Nomenklatur der Seltenen Erkrankungen, deutsche Fassung, herausgegeben vom Orphadata (INSERM), lizenziert unter CC BY 4.0. Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte