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9-411.0Gruppentherapie: Kognitive Verhaltenstherapie

9-41·Psychotherapie

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17b
Gilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes4

9-411.04
An einem Tagnur § 17b
9-411.05
An 2 bis 5 Tagennur § 17b
9-411.06
An 6 bis 10 Tagennur § 17b
9-411.07
An 11 oder mehr Tagennur § 17b

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 9-411.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 9-411 mit allen Subkodes.

0,012 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 55 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre1010,013 %
5 bis unter 10 Jahre315260,41 %
10 bis unter 15 Jahre257711863,4 %
15 bis unter 18 Jahre270692013,6 %
18 bis unter 20 Jahre15360932,0 %
20 bis unter 25 Jahre4091452645,4 %
25 bis unter 30 Jahre3571502074,8 %
30 bis unter 35 Jahre3491511984,6 %
35 bis unter 40 Jahre3631592044,8 %
40 bis unter 45 Jahre4021392635,4 %
45 bis unter 50 Jahre4941663286,6 %
50 bis unter 55 Jahre7012424599,3 %
55 bis unter 60 Jahre1.00630670013 %
60 bis unter 65 Jahre87929358612 %
65 bis unter 70 Jahre6131974168,2 %
70 bis unter 75 Jahre5061763306,7 %
75 bis unter 80 Jahre3601042564,8 %
80 bis unter 85 Jahre243701733,2 %
85 bis unter 90 Jahre10223791,4 %
90 bis unter 95 Jahre166100,21 %
ab 95 Jahren2020,027 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Gruppentherapie: Kognitive Verhaltenstherapie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.