DRGSystemDeutschland

9-411Gruppentherapie

9-41·Psychotherapie

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17b
Gilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes5

9-411.0
Kognitive Verhaltenstherapienur § 17b
9-411.1
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapienur § 17b
9-411.2
Gesprächspsychotherapienur § 17b
9-411.x
Sonstigenur § 17b
9-411.y
N.n.bez.nur § 17b

Prozedurenhäufigkeit

Rang 644 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,012 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 55 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre1010,013 %
5 bis unter 10 Jahre315260,41 %
10 bis unter 15 Jahre257711863,4 %
15 bis unter 18 Jahre270692013,6 %
18 bis unter 20 Jahre15360932,0 %
20 bis unter 25 Jahre4091452645,4 %
25 bis unter 30 Jahre3571502074,8 %
30 bis unter 35 Jahre3491511984,6 %
35 bis unter 40 Jahre3631592044,8 %
40 bis unter 45 Jahre4021392635,4 %
45 bis unter 50 Jahre4941663286,6 %
50 bis unter 55 Jahre7012424599,3 %
55 bis unter 60 Jahre1.00630670013 %
60 bis unter 65 Jahre87929358612 %
65 bis unter 70 Jahre6131974168,2 %
70 bis unter 75 Jahre5061763306,7 %
75 bis unter 80 Jahre3601042564,8 %
80 bis unter 85 Jahre243701733,2 %
85 bis unter 90 Jahre10223791,4 %
90 bis unter 95 Jahre166100,21 %
ab 95 Jahren2020,027 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Gruppentherapie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.