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8-988.2Spezielle Komplexbehandlung der Hand: Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage

8-98·Sonstige multimodale Komplexbehandlung

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-988.2 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-988 mit allen Subkodes.

0,002 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 58 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre1010,10 %
5 bis unter 10 Jahre1100,10 %
10 bis unter 15 Jahre2110,20 %
15 bis unter 18 Jahre9540,92 %
18 bis unter 20 Jahre9900,92 %
20 bis unter 25 Jahre312293,2 %
25 bis unter 30 Jahre4122194,2 %
30 bis unter 35 Jahre3725123,8 %
35 bis unter 40 Jahre3922174,0 %
40 bis unter 45 Jahre7441337,6 %
45 bis unter 50 Jahre6034266,1 %
50 bis unter 55 Jahre9651459,8 %
55 bis unter 60 Jahre158758316 %
60 bis unter 65 Jahre156817516 %
65 bis unter 70 Jahre123636013 %
70 bis unter 75 Jahre6031296,1 %
75 bis unter 80 Jahre4930195,0 %
80 bis unter 85 Jahre201192,0 %
85 bis unter 90 Jahre8440,82 %
90 bis unter 95 Jahre1100,10 %
ab 95 Jahren1010,10 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Spezielle Komplexbehandlung der Hand 14 bis höchstens 20 Behandlungstage
Eine Schlüsselnummer1:8-988.2

Änderungen

2010Bestand
Spezielle Komplexbehandlung der Hand: Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.