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8-977Multimodal-nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems

8-97·Multimodale Komplexbehandlung

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 542 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,017 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 64 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre3120,027 %
5 bis unter 10 Jahre3300,027 %
10 bis unter 15 Jahre8260,073 %
15 bis unter 18 Jahre9270,082 %
18 bis unter 20 Jahre175120,15 %
20 bis unter 25 Jahre5121300,46 %
25 bis unter 30 Jahre12058621,1 %
30 bis unter 35 Jahre16184771,5 %
35 bis unter 40 Jahre2541231312,3 %
40 bis unter 45 Jahre4031542493,7 %
45 bis unter 50 Jahre5862063805,3 %
50 bis unter 55 Jahre9823256578,9 %
55 bis unter 60 Jahre1.6775791.09815 %
60 bis unter 65 Jahre1.7646721.09216 %
65 bis unter 70 Jahre1.29144484712 %
70 bis unter 75 Jahre1.26841585312 %
75 bis unter 80 Jahre9662986688,8 %
80 bis unter 85 Jahre9222706528,4 %
85 bis unter 90 Jahre4671393284,2 %
90 bis unter 95 Jahre6316470,57 %
ab 95 Jahren6150,054 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte’261

ZE2026-41
Multimodal-nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystemsindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die Bewertung des Zusatzentgeltes mittels einer Differenzkostenbetrachtung hat in Abhängigkeit der abzurechnenden DRG-Fallpauschalen zu erfolgen.

OPS-Strukturprüfung nach § 275d SGB V’261

Fachärztliche Behandlungsleitung

Alphabetisches Verzeichnis’261

Multimodal-nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems
Eine Schlüsselnummer1:8-977

Änderungen

2010Bestand
Multimodal-nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.