DRGSystemDeutschland

8-920EEG-Monitoring (mindestens 2 Kanäle) für mehr als 24 h

8-92·Neurologisches Monitoring

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 703 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,010 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 54 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1.65993172827 %
1 bis unter 5 Jahre9962371,6 %
5 bis unter 10 Jahre5027230,82 %
10 bis unter 15 Jahre5829290,95 %
15 bis unter 18 Jahre4528170,74 %
18 bis unter 20 Jahre3121100,51 %
20 bis unter 25 Jahre8246361,3 %
25 bis unter 30 Jahre9452421,5 %
30 bis unter 35 Jahre10758491,8 %
35 bis unter 40 Jahre175109662,9 %
40 bis unter 45 Jahre193128653,2 %
45 bis unter 50 Jahre223139843,7 %
50 bis unter 55 Jahre3172141035,2 %
55 bis unter 60 Jahre4352791567,1 %
60 bis unter 65 Jahre5483541949,0 %
65 bis unter 70 Jahre5193221978,5 %
70 bis unter 75 Jahre4933211728,1 %
75 bis unter 80 Jahre3902321586,4 %
80 bis unter 85 Jahre3622071555,9 %
85 bis unter 90 Jahre17197742,8 %
90 bis unter 95 Jahre3513220,57 %
ab 95 Jahren5320,082 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

EEG-Monitoring für mehr als 24 Stunden
Eine Schlüsselnummer1:8-920

Änderungen

2010Bestand
EEG-Monitoring (mindestens 2 Kanäle) für mehr als 24 h

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.