P005y Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren

VerwendungKodierrichtlinie — für die Kodierung stationärer Fälle verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
21 OPSProzedurenschlüssel, die der Regeltext oder seine Tabellen nennen. Sie sind dort verlinkt und stehen unten als Liste.
Beispiele: 17Kodes, die nur in den Beispielen vorkommen. Sie zeigen die Anwendung, sind aber nicht Gegenstand der Richtlinie — auf ihren Kodeseiten erscheint die Richtlinie deshalb nicht.
Schlichtung: 1Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, abgedruckt in dieser Richtlinie: KDE 275 (06.10.2020)
9 Min. LesezeitGrobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.
11 Übungsaufgaben zu P005 Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren — selbst kodieren und sofort auswerten, im Kodiertrainer.

Wortlaut der Richtlinie

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand widerspiegeln, und daher sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden.

Ausnahmen:

  1. Nur einmal während einer Sitzung zu kodieren sind: z.B. multiple Exzisionen von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwändige Prozeduren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind (siehe Beispiel 2).
  1. Nur einmal während einer stationären Behandlung zu kodierende Prozeduren sind aus pragmatischen Gründen unter Angabe des Datums der ersten Leistung anzugeben,

2.1 wenn Hinweise oder Richtlinien anweisen, einen Kode nur einmal anzugeben bzw. wenn Verfahren während einer stationären Behandlung grundsätzlich wiederholt durchgeführt werden (s.a. nachfolgende, nicht abschließende Liste in Tabelle 1).

Tabelle 1: Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren sind

  • Verband bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8-191)
  • Applikation von Medikamenten und Nahrung (8-01)
  • Diagnostische perkutane Punktion der Pleurahöhle (1-844)
  • Therapeutische perkutane Punktion von Organen des Thorax, Pleurahöhle (8-152.1)
  • Diagnostische (perkutane) Punktion und Aspiration der Bauchhöhle,
    Aszitespunktion (1-853.2)
  • Therapeutische perkutane Punktion der Bauchhöhle (8-153)
  • Spülung (Lavage) (8-17)
  • Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandwechsels) bei Vorliegen einer Wunde (8-192)
  • Lagerungsbehandlung (8-390)
  • Frührehabilitative Komplexbehandlung (8-55)
  • Physikalisch-therapeutische Einzelmaßnahmen (8-56)
  • Offenhalten der oberen Atemwege (8-700)
  • Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen (8-720)
  • Schmerztherapie (8-91)
  • Patientenmonitoring (8-920 bis 8-924, 8-930 bis 8-932), (8-925, 8-933)
  • Phoniatrische und pädaudiologische Komplexbehandlung (9-31)
  • Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie (9-40, außer
    9-403)

Anmerkung:

Patientenmonitoring ist nur dann zu kodieren, wenn es sich um eine intensivmedizinische Überwachung oder Behandlung handelt und wenn es nicht Komponente einer anderen Prozedur (z.B. Beatmung, Narkose) ist.

2.2 wenn Verfahren Mengenangaben (z.B. Bluttransfusionen) oder Zeitangaben im Kode enthalten (s.a. nicht abschließende Liste in Tabelle 2)

Bestimmte Prozeduren des OPS, insbesondere aus Kapitel 6 und 8, werden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl unterschieden.

Hier sind die Mengen- bzw. Zeitangaben zu addieren und die Summe ist einmal pro Aufenthalt zu kodieren.

Soweit der OPS für die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten eine Dosis- bzw. Mengenangabe vorsieht, ist nur die dem Patienten tatsächlich verabreichte Dosis bzw. Menge zu kodieren (siehe Beispiel 3).

Tabelle 2: Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt als Summe zu kodieren sind

  • Applikation von Medikamenten (6-00)
  • Spezialverfahren zur maschinellen Beatmung bei schwerem Atemversagen: Inhalative Stickstoffmonoxid-Therapie (8-714.0)
  • Transfusionen von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und
    Thrombozytenkonzentrat (8-800)
  • Transfusion von Granulozyten (8-802.6)
  • Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen (8-810)

Bilaterale Prozeduren

Der OPS sieht für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen die Angabe eines Zusatzkennzeichens für die Seitigkeit (R=rechts, L=links) verpflichtend vor. Wenn eine Prozedur beidseitig durchgeführt wird, ist jeweils ein Kode für die linke und für die rechte Seite anzugeben.

Änderungen gegenüber P005u5

Anhang B: Anpassung des Absatzes „Bilaterale Prozeduren“ an die Streichung des Seitenkennzeichens „B“ für den OPS Version 2026 und die dadurch geänderte Kodierung von beidseitigen Eingriffen.

5-181.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres Ohres, Exzision an der Ohrmuschel
5-894.08 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut, ohne primären Wundverschluss, Unterarm
Der OPS sieht ab der Version 2005 für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen die Angabe eines Zusatzkennzeichens für die Seitigkeit (R=rechts, L=links, B=beidseitig) L=links) ver­pflichtend vor. Wenn eine Prozedur in einer Sitzung beidseitig durchgeführt wird, ist diese demnach mit dem Zusatzkennzeichen „B“ zu versehen. Anderenfalls wird jeweils ein Kode für die linke und für die jeweilige rechte Seite (R, L) angegeben. anzugeben.
5-864.8 B L Unterschenkelamputation n.n.bez, beidseitig links
5-864.8 R Unterschenkelamputation n.n.bez, rechts

Entscheidungen zu dieser Richtlinie1

gilt für Aufnahmen ab 01.12.2020 · auch für Rechnungen, die am 06.10.2020 in MD-Prüfung waren

Bei einem Patienten wird im Rahmen einer Herzoperation ein Pulmonaliseinschwemmkatheter gelegt. Präoperativ wie auch postoperativ werden hierüber zur besseren Steuerung der Katecholamintherapie verschiedene hämodynamische Parameter gemessen.

Kodes, die diese Richtlinie regelt21

1-273Rechtsherz-Katheteruntersuchung
1-844Diagnostische perkutane Punktion der Pleurahöhle
1-853.2Diagnostische (perkutane) Punktion und Aspiration der Bauchhöhle: Aszitespunktion
8-152.1Therapeutische perkutane Punktion von Organen des Thorax: Pleurahöhle
8-153Therapeutische perkutane Punktion der Bauchhöhle
8-191Verband bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen
8-192Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandwechsels) bei Vorliegen einer Wunde
8-390Lagerungsbehandlung
8-700Offenhalten der oberen Atemwege
8-714.0Spezialverfahren zur maschinellen Beatmung bei schwerem Atemversagen: Inhalative Stickstoffmonoxid-Therapie
8-720Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen
8-800Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat
8-802.6Transfusion von Leukozyten: Granulozyten
8-810Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen
8-920EEG-Monitoring (mindestens 2 Kanäle) für mehr als 24 h
8-924Invasives neurologisches Monitoring
▸ noch 5 Einträge
8-925Intraoperatives neurophysiologisches Monitoring
8-930Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf ohne Messung des Pulmonalarteriendruckes und des zentralen Venendruckes
8-932Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des Pulmonalarteriendruckes
8-933Funkgesteuerte kardiologische Telemetrie
9-403Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie

Kodes nur in Beispielen17

C44.2Sonstige bösartige Neubildungen: Haut des Ohres und des äußeren Gehörganges
C44.3Sonstige bösartige Neubildungen: Haut sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes
C44.6Sonstige bösartige Neubildungen: Haut der oberen Extremität, einschließlich Schulter
C97!Bösartige Neubildungen als Primärtumore an mehreren Lokalisationen
L57.0Aktinische Keratose
5-181.0Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres: Exzision an der Ohrmuschel
5-212.0Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Nase: Exzision an der äußeren Nase
5-864.8Amputation und Exartikulation untere Extremität: Unterschenkelamputation, n.n.bez.
▸ noch 9 Einträge
5-894.08Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Ohne primären Wundverschluss: Unterarm
5-894.0aLokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Ohne primären Wundverschluss: Brustwand und Rücken
5-894.0fLokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Ohne primären Wundverschluss: Unterschenkel
5-919.0Operative Versorgung von Mehrfachtumoren an einer Lokalisation der Haut in einer Sitzung: 3-5 Tumoren
8-810.8Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII
8-810.83Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: Bis unter 500 Einheiten
8-810.84Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 500 Einheiten bis unter 1.000 Einheiten
8-810.8zTransfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 280.000 oder mehr Einheiten
8-837.k0Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen: Einlegen eines nicht medikamentefreisetzenden Stents: 1 Stent in eine Koronararterie