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8-91c.23Teilstat. interdiszipl. multimodale Schmerztherapie: Intensivbehandlung: Vier oder mehr Verfahren, davon 1 ärztl. oder psychologisch psychotherapeutisches Verf. von mind. 60 Min. und zusätzlich 1 ärztl. oder psychotherap. Einzelgespräch von mind. 30 Min.

8-91·Schmerztherapie

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 weitere Quelle · zuletzt 27.10.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Regeln außerhalb des Katalogs2

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-91

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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BSGBSG, Urteil vom 27.10.2020: "Multimodale Schmerztherapie" – Beteiligung der psychologisch-psychotherapeutischen Fachdisziplin nur durch approbierte Psychologische Psych …27.10.2020
gilt über 8-91c

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - "Multimodale Schmerztherapie" - Beteiligung der psychologisch-psychotherapeutischen Fachdisziplin nur durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis’262

Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie als Intensivbehandlung mit 4 oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten und zusätzlich ein Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten
Eine Schlüsselnummer1:8-91c.23
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie als Intensivbehandlung mit 4 oder mehr Verfahren, davon ein psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten und zusätzlich ein Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten
Eine Schlüsselnummer1:8-91c.23

Änderungen

2010Bestand
Teilstat. interdiszipl. multimodale Schmerztherapie: Intensivbehandlung: Vier oder mehr Verfahren, davon 1 ärztl. oder psychologisch psychotherapeutisches Verf. von mind. 60 Min. und zusätzlich 1 ärztl. oder psychotherap. Einzelgespräch von mind. 30 Min.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.