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1-910Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik

1-91·Diagnostik bei chronischen Schmerzzuständen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 622 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,013 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 60 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000
1 bis unter 5 Jahre000
5 bis unter 10 Jahre1100,012 %
10 bis unter 15 Jahre11560,13 %
15 bis unter 18 Jahre3914250,47 %
18 bis unter 20 Jahre4511340,54 %
20 bis unter 25 Jahre139271121,7 %
25 bis unter 30 Jahre209581512,5 %
30 bis unter 35 Jahre265931723,2 %
35 bis unter 40 Jahre3281072213,9 %
40 bis unter 45 Jahre4311283035,2 %
45 bis unter 50 Jahre5801813997,0 %
50 bis unter 55 Jahre88126661511 %
55 bis unter 60 Jahre1.25338986415 %
60 bis unter 65 Jahre1.19540179414 %
65 bis unter 70 Jahre7252564698,7 %
70 bis unter 75 Jahre6991945058,4 %
75 bis unter 80 Jahre5571673906,7 %
80 bis unter 85 Jahre6371694687,7 %
85 bis unter 90 Jahre282592233,4 %
90 bis unter 95 Jahre417340,49 %
ab 95 Jahren6330,072 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik bei chronischen Schmerzzuständen
Eine Schlüsselnummer1:1-910

Änderungen1

2019Titel geändert
Multidisziplinäre Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik
2010Bestand
Multidisziplinäre algesiologische Diagnostik

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.