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8-91bInterdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung

8-91·Schmerztherapie

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 962 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,003 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 61 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre1010,047 %
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre2110,094 %
15 bis unter 18 Jahre6240,28 %
18 bis unter 20 Jahre6240,28 %
20 bis unter 25 Jahre224181,0 %
25 bis unter 30 Jahre298211,4 %
30 bis unter 35 Jahre6414503,0 %
35 bis unter 40 Jahre6321423,0 %
40 bis unter 45 Jahre11755625,5 %
45 bis unter 50 Jahre155501057,3 %
50 bis unter 55 Jahre200671339,4 %
55 bis unter 60 Jahre3069920714 %
60 bis unter 65 Jahre32012819215 %
65 bis unter 70 Jahre209901199,9 %
70 bis unter 75 Jahre190621289,0 %
75 bis unter 80 Jahre14353906,7 %
80 bis unter 85 Jahre173541198,2 %
85 bis unter 90 Jahre8222603,9 %
90 bis unter 95 Jahre2710171,3 %
ab 95 Jahren4130,19 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Interdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung
Eine Schlüsselnummer1:8-91b

Änderungen1

2019Titel geändert
Multimodale Interdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung
2010Bestand
Multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.