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8-861Entnahme, Aufbereitung und Applikation von Blutbestandteilen zur lokalen Anwendung

8-86·Autogene und allogene Stammzelltherapie und lokale Therapie mit Blutbestandteilen und Hepatozyten

Verwendung
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Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes2

8-861.0
Lokale Applikation von autogenem Thrombozytenkonzentrat
8-861.1
Lokale Applikation von dendritischen Zellen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 889 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,005 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 63 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000
1 bis unter 5 Jahre1010,034 %
5 bis unter 10 Jahre1010,034 %
10 bis unter 15 Jahre16970,55 %
15 bis unter 18 Jahre2413110,83 %
18 bis unter 20 Jahre16790,55 %
20 bis unter 25 Jahre7952272,7 %
25 bis unter 30 Jahre8953363,1 %
30 bis unter 35 Jahre10359443,6 %
35 bis unter 40 Jahre12461634,3 %
40 bis unter 45 Jahre13259734,6 %
45 bis unter 50 Jahre14053874,8 %
50 bis unter 55 Jahre217741437,5 %
55 bis unter 60 Jahre2881091799,9 %
60 bis unter 65 Jahre37214622613 %
65 bis unter 70 Jahre37915822113 %
70 bis unter 75 Jahre40418022414 %
75 bis unter 80 Jahre2581081508,9 %
80 bis unter 85 Jahre173711026,0 %
85 bis unter 90 Jahre6625412,3 %
90 bis unter 95 Jahre171070,59 %
ab 95 Jahren1100,034 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Entnahme, Aufbereitung und Applikation von Blutbestandteilen zur lokalen Anwendung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.