DRGSystemDeutschland

5-936Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien

5-93·Angaben zum Transplantat und zu verwendeten Materialien und Osteosyntheseverfahren

Verwendung
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Zusatzkode
Zusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes3

5-936.0
Nationale GenehmigungZusatzkode
5-936.1
Internationale ZulassungZusatzkode
5-936.2
Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 4 ArzneimittelgesetzZusatzkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 973 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,003 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 56 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1010,050 %
1 bis unter 5 Jahre8350,40 %
5 bis unter 10 Jahre14860,70 %
10 bis unter 15 Jahre151140,75 %
15 bis unter 18 Jahre4928212,5 %
18 bis unter 20 Jahre2212101,1 %
20 bis unter 25 Jahre8548374,3 %
25 bis unter 30 Jahre11364495,7 %
30 bis unter 35 Jahre11665515,8 %
35 bis unter 40 Jahre15093577,5 %
40 bis unter 45 Jahre13279536,6 %
45 bis unter 50 Jahre11366475,7 %
50 bis unter 55 Jahre15397567,7 %
55 bis unter 60 Jahre2141318311 %
60 bis unter 65 Jahre23913810112 %
65 bis unter 70 Jahre2141278711 %
70 bis unter 75 Jahre2161288811 %
75 bis unter 80 Jahre10553525,3 %
80 bis unter 85 Jahre3017131,5 %
85 bis unter 90 Jahre5140,25 %
90 bis unter 95 Jahre1100,050 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2012Neu
Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.