DRGSystemDeutschland

8-84d(Perkutan-)transluminale Implantation von aus Einzeldrähten verwobenen Nitinolstents

8-84·(Perkutan-)transluminale Stentimplantation

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes6

8-84d.0
Ein Stent
8-84d.1
Zwei Stents
8-84d.2
Drei Stents
8-84d.3
Vier Stents
8-84d.4
Fünf Stents
8-84d.5
Sechs oder mehr Stents

Prozedurenhäufigkeit

Rang 589 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,014 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 71, bei Frauen ab etwa 77 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1100,011 %
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre1100,011 %
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre2020,022 %
25 bis unter 30 Jahre2200,022 %
30 bis unter 35 Jahre7430,077 %
35 bis unter 40 Jahre6510,066 %
40 bis unter 45 Jahre3924150,43 %
45 bis unter 50 Jahre7251210,79 %
50 bis unter 55 Jahre205144612,3 %
55 bis unter 60 Jahre6044651396,6 %
60 bis unter 65 Jahre1.26292533714 %
65 bis unter 70 Jahre1.5511.09845317 %
70 bis unter 75 Jahre1.5381.06047817 %
75 bis unter 80 Jahre1.25875050814 %
80 bis unter 85 Jahre1.31869462414 %
85 bis unter 90 Jahre95141653510 %
90 bis unter 95 Jahre249921572,7 %
ab 95 Jahren4115260,45 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2018Neu
(Perkutan-)transluminale Implantation von aus Einzeldrähten verwobenen Nitinolstents
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.