8-810 Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen

8-81·Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 10 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 6 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Exklusive:
Plasmabestandteile und genetisch hergestellte Plasmaproteine, die unter 8-812 ff. aufgeführt sind

Gilt für den ganzen Zweig1

8-81 Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben. Einzeltransfusionen gleichen Typs sind zu addieren

Regeln außerhalb des Katalogs1

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes18

8-810.6
Rekombinanter aktivierter Faktor VII⚖ 1
8-810.7
Plasmatischer Faktor VII⚖ 1
8-810.8
Rekombinanter Faktor VIII⚖ 1
8-810.9
Plasmatischer Faktor VIII⚖ 1
8-810.a
Rekombinanter Faktor IX⚖ 1
8-810.b
Plasmatischer Faktor IX⚖ 1
8-810.c
FEIBA - Prothrombinkomplex mit Faktor-VIII-Inhibitor-Bypass-Aktivität⚖ 1
8-810.d
Von-Willebrand-Faktor⚖ 1
8-810.e
Faktor XIII⚖ 1
8-810.g
Antithrombin III⚖ 1
8-810.h
C1-Esteraseinhibitor⚖ 1
8-810.j
Fibrinogenkonzentrat⚖ 1
8-810.q
Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Hepatitis-B-surface-Antigen (HBsAg)⚖ 1
8-810.s
Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Zytomegalie-Virus (CMV)⚖ 1
8-810.t
Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Varicella-Zoster-Virus (VZV)⚖ 1
8-810.w
Human-Immunglobulin, polyvalent⚖ 1
8-810.x
SonstigeEinmalkode⚖ 1
8-810.y
N.n.bez.Einmalkode⚖ 1

Zusatzentgelte der Subkodes10

ZE2018-137
Gabe von rekombinantem aktiviertem Faktor VIIindividuell
▸ 4 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2018 gilt ein Schwellenwert in Höhe von 20.000 € für den im Rahmen der Behandlung des Patienten angefallenen Betrag für die Gabe von rekombinantem aktiviertem Faktor VII. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten angefallene Betrag für die Gabe von rekombinantem aktiviertem Faktor VII abzurechnen.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2018-138
Gabe von Fibrinogenkonzentratindividuell
▸ 4 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2018 gilt ein Schwellenwert in Höhe von 2.500 € für den im Rahmen der Behandlung des Patienten angefallenen Betrag für die Gabe von Fibrinogenkonzentrat. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten angefallene Betrag für die Gabe von Fibrinogenkonzentrat abzurechnen.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2018-139
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 4 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2018 gilt ein Schwellenwert in Höhe von 6.000 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten mit diesen Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit diesen Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2018-97
Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE47
Gabe von Antithrombin III, parenteral336,60 € – 9.306,00 €
ZE51
Gabe von Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Hepatitis-B-surface-Antigen, parenteral1.638,80 € – 52.441,60 €
ZE64
Gabe von Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Zytomegalie-Virus, parenteral897,28 € – 12.235,66 €
ZE67
Gabe von Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Varicella-Zoster-Virus, parenteral788,58 € – 7.570,40 €
ZE70
Gabe von C1-Esteraseinhibitor, parenteral795,00 € – 18.550,00 €
ZE93
Gabe von Human-Immunglobulin, polyvalent, parenteral238,93 € – 31.717,79 €

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes6

ZP07
Gabe von Antithrombin III, parenteral148,50 € – 9.306,00 €
ZP11
Gabe von Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Hepatitis-B-surface-Antigen, parenteral1.638,80 € – 52.441,60 €
ZP16
Gabe von Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Zytomegalie-Virus, parenteral326,28 € – 12.235,66 €
ZP18
Gabe von Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Varicella-Zoster-Virus, parenteral315,43 € – 7.570,40 €
ZP20
Gabe von C1-Esteraseinhibitor, parenteral795,00 € – 18.550,00 €
ZP32
Gabe von Human-Immunglobulin, polyvalent, parenteral119,46 € – 31.717,79 €

Von diesen Kodes verlangt1

8-812Transfusion von Plasma und anderen Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen

Änderungen1

2013Titel geändert
Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen
2010Bestand
Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018