DRGSystemDeutschland

8-810Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen

8-81·Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 11 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes18

8-810.6
Rekombinanter aktivierter Faktor VIIEinmalkode
8-810.7
Plasmatischer Faktor VIIEinmalkode
8-810.8
Rekombinanter Faktor VIIIEinmalkode
8-810.9
Plasmatischer Faktor VIIIEinmalkode
8-810.a
Rekombinanter Faktor IXEinmalkode
8-810.b
Plasmatischer Faktor IXEinmalkode
8-810.c
FEIBA - Prothrombinkomplex mit Faktor-VIII-Inhibitor-Bypass-AktivitätEinmalkode
8-810.d
Von-Willebrand-FaktorEinmalkode
8-810.e
Faktor XIIIEinmalkode
8-810.g
Antithrombin IIIEinmalkode
8-810.h
C1-EsteraseinhibitorEinmalkode
8-810.j
FibrinogenkonzentratEinmalkode
8-810.q
Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Hepatitis-B-surface-Antigen [HBsAg]Einmalkode
8-810.s
Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Zytomegalie-Virus [CMV]Einmalkode
8-810.t
Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Varicella-Zoster-Virus [VZV]Einmalkode
8-810.w
Human-Immunglobulin, polyvalentEinmalkode
8-810.x
SonstigeEinmalkode
8-810.y
N.n.bez.Einmalkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 86 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,26 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3.8312.2051.6262,3 %
1 bis unter 5 Jahre2.9781.6981.2801,8 %
5 bis unter 10 Jahre2.3661.3789881,4 %
10 bis unter 15 Jahre2.2421.1621.0801,4 %
15 bis unter 18 Jahre1.7041.0236811,0 %
18 bis unter 20 Jahre8675283390,53 %
20 bis unter 25 Jahre2.3381.1411.1971,4 %
25 bis unter 30 Jahre3.3531.1652.1882,0 %
30 bis unter 35 Jahre4.7711.4533.3182,9 %
35 bis unter 40 Jahre5.3442.1773.1673,2 %
40 bis unter 45 Jahre4.9532.6362.3173,0 %
45 bis unter 50 Jahre5.7383.4282.3103,5 %
50 bis unter 55 Jahre8.8795.6303.2495,4 %
55 bis unter 60 Jahre14.5789.6004.9788,8 %
60 bis unter 65 Jahre19.72413.1556.56912 %
65 bis unter 70 Jahre21.61613.8267.79013 %
70 bis unter 75 Jahre21.29813.3157.98313 %
75 bis unter 80 Jahre15.3469.3475.9999,3 %
80 bis unter 85 Jahre13.7877.6256.1628,4 %
85 bis unter 90 Jahre7.3603.7883.5724,5 %
90 bis unter 95 Jahre1.7027139891,0 %
ab 95 Jahren270891810,16 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes’2611

ZE2026-137
Gabe von rekombinantem aktiviertem Faktor VIIindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2026 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 20.000 € für den im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Betrag. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.
ZE2026-138
Gabe von Fibrinogenkonzentratindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2026 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 2.500 € für den im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Betrag. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.
ZE2026-139
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2026 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 6.000 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.
ZE2026-219
Gabe von rekombinantem aktiviertem Faktor VII bei postpartaler Blutungindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Das Zusatzentgelt kann ausschließlich bei postpartaler Blutung (ICD Kode O72.*) abgerechnet werden. Bei Vorliegen einer dauerhaften Gerinnungsstörung ist ggf. das Zusatzentgelt ZE2026-97 abzurechnen.
ZE2026-97
Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
ZE47
Gabe von Antithrombin III, parenteral326,40 € – 9.024,00 €
ZE51
Gabe von Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Hepatitis-B-surface-Antigen, parenteral2.096,20 € – 117.387,20 €
ZE64
Gabe von Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Zytomegalie-Virus, parenteral1.129,83 € – 49.301,55 €
ZE67
Gabe von Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Varicella-Zoster-Virus, parenteral921,92 € – 8.850,40 €
ZE70
Gabe von C1-Esteraseinhibitor, parenteral808,90 € – 18.874,33 €
ZE93
Gabe von Human-Immunglobulin, polyvalent, parenteral145,23 € – 59.320,14 €

Änderungen1

2013Titel geändert
Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen
2010Bestand
Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.