Zusatzentgelte - Zusätzliche Entgelte für besondere Leistungen und Verfahren
ZE2026-219Gabe von rekombinantem aktiviertem Faktor VII bei postpartaler Blutung
individuell
Betrag
krankenhausindividuell
unbewertet23 OPS-Kodes
▲Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
▲Das Zusatzentgelt kann ausschließlich bei postpartaler Blutung (ICD Kode O72.*) abgerechnet werden. Bei Vorliegen einer dauerhaften Gerinnungsstörung ist ggf. das Zusatzentgelt ZE2026-97 abzurechnen.