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8-718.9Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung: Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit

8-71·Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
≥14
Altersbeschränkung: ab 14 Jahre — Beatmungsentwöhnung; nur für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben.
ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
SEG4-KDE:617’26
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes7

8-718.90
Mindestens 1 bis höchstens 2 BehandlungstageEinmalkode≥14ZE2026-190’26
8-718.91
Mindestens 3 bis höchstens 5 BehandlungstageEinmalkode≥14ZE2026-190’26
8-718.92
Mindestens 6 bis höchstens 10 BehandlungstageEinmalkode≥14ZE2026-190’26
8-718.93
Mindestens 11 bis höchstens 20 BehandlungstageEinmalkode≥14ZE2026-190’26
8-718.94
Mindestens 21 bis höchstens 40 BehandlungstageEinmalkode≥14ZE2026-190’26
8-718.95
Mindestens 41 bis höchstens 75 BehandlungstageEinmalkode≥14ZE2026-190’26
8-718.96
Mindestens 76 BehandlungstageEinmalkode≥14ZE2026-190’26

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-718.9 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-718 mit allen Subkodes.

0,067 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre10640,023 %
15 bis unter 18 Jahre6543220,15 %
18 bis unter 20 Jahre9656400,23 %
20 bis unter 25 Jahre3011961050,71 %
25 bis unter 30 Jahre3542171370,83 %
30 bis unter 35 Jahre4853171681,1 %
35 bis unter 40 Jahre8205262941,9 %
40 bis unter 45 Jahre1.1036964072,6 %
45 bis unter 50 Jahre1.4679874803,4 %
50 bis unter 55 Jahre2.4091.6058045,7 %
55 bis unter 60 Jahre4.0062.6421.3649,4 %
60 bis unter 65 Jahre6.0663.9532.11314 %
65 bis unter 70 Jahre6.8174.3592.45816 %
70 bis unter 75 Jahre7.2234.6322.59117 %
75 bis unter 80 Jahre5.3123.2922.02012 %
80 bis unter 85 Jahre4.1982.5471.6519,9 %
85 bis unter 90 Jahre1.6329716613,8 %
90 bis unter 95 Jahre208111970,49 %
ab 95 Jahren3011190,070 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes’261

ZE2026-190
Längerfristige Beatmungsentwöhnungindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

OPS-Strukturprüfung nach § 275d SGB V’266

Vorhandensein einer auf die prolongierte Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisierten nicht intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungs-Einheit (mindestens 6 Betten) mit auf die prolongierte Beatmungsentwöhnung spezialisiertem Team. Die spezialisierte Einheit kann Teil einer Station oder Abteilung sein oder als räumlich abgetrennte eigenständige Beatmungsentwöhnungs-Einheit (nicht intensivmedizinisch) betrieben werden
Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin oder einen Facharzt mit mindestens 3-jähriger Erfahrung in der prolongierten Beatmungsentwöh- nung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisier- ten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
Ausstattung zur Durchführung des Sekretmanagements: ↳ Möglichkeit zur Vernebelung von Medikamenten (oszillierende und nicht oszillierende PEP-Systeme) ↳ Mechanischer Insufflator/Exsufflator ↳ 24-stündige Verfügbarkeit der Möglichkeit zur Bronchoskopie in der Einheit
  • Möglichkeit zur Vernebelung von Medikamenten (oszillierende und nicht oszillierende PEP-Systeme):
  • Mechanischer Insufflator/Exsufflator:
  • 24-stündige Verfügbarkeit der Möglichkeit zur Bronchoskopie in der Einheit
Tägliche Verfügbarkeit von Physiotherapie und/oder Atmungstherapie
Werktägliche Verfügbarkeit von: ↳ Logopädie mit Dysphagietherapie ↳ Psychotherapie und/oder (Neuro-)Psychologie
  • Logopädie mit Dysphagietherapie
  • Psychotherapie und/oder (Neuro-)Psychologie
Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs

Änderungen1

2021Neu
Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung: Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.