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1-717Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials

1-71·Pneumologische Funktionsuntersuchungen

Verwendung
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Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes2

1-717.0
Mit Feststellung eines nicht vorhandenen Beatmungsentwöhnungspotenzials
1-717.1
Mit Indikationsstellung zur weiteren Beatmungsentwöhnungsbehandlung

Prozedurenhäufigkeit

Rang 410 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,032 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr6240,029 %
1 bis unter 5 Jahre1100,005 %
5 bis unter 10 Jahre4220,020 %
10 bis unter 15 Jahre9540,044 %
15 bis unter 18 Jahre4533120,22 %
18 bis unter 20 Jahre4728190,23 %
20 bis unter 25 Jahre174113610,85 %
25 bis unter 30 Jahre193121720,94 %
30 bis unter 35 Jahre2981841141,5 %
35 bis unter 40 Jahre4132541592,0 %
40 bis unter 45 Jahre5803742062,8 %
45 bis unter 50 Jahre7164742423,5 %
50 bis unter 55 Jahre1.2037974065,9 %
55 bis unter 60 Jahre1.9551.2936629,5 %
60 bis unter 65 Jahre2.9141.8871.02714 %
65 bis unter 70 Jahre3.2542.0201.23416 %
70 bis unter 75 Jahre3.3562.1201.23616 %
75 bis unter 80 Jahre2.5451.59395212 %
80 bis unter 85 Jahre1.9371.1807579,4 %
85 bis unter 90 Jahre7514403113,7 %
90 bis unter 95 Jahre8746410,42 %
ab 95 Jahren13760,063 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2021Neu
Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.