8-700.0 Offenhalten der oberen Atemwege: Durch oropharyngealen Tubus

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · zuletzt 01.01.2001 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs3

BfArM-FAQIntubation01.01.2001
gilt über 8-70

Wie oft muss der Kode für die Intubation angegeben werden?

seit OPS 2.0

Der Kode für die Intubation muss einmal angegeben werden.

gilt über 8-700

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

gilt über 8-700

Definition (im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien)

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Offenhalten der oberen Atemwege durch oropharyngealen TubusEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Offenhalten der oberen Atemwege: Durch oropharyngealen Tubus

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010