8-70...8-72 Maßnahmen für das Atmungssystem

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2001 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQIntubation01.01.2001
gilt über 8-70

Wie oft muss der Kode für die Intubation angegeben werden?

seit OPS 2.0

Der Kode für die Intubation muss einmal angegeben werden.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes11

8-700
Offenhalten der oberen Atemwegenur § 17bHinweis⚖ 3
8-701
Einfache endotracheale Intubationnur § 17b2 Inklusiva⚖ 2
8-704
Intubation mit Doppellumentubusnur § 17b⚖ 2
8-706
Anlegen einer Maske zur maschinellen Beatmungnur § 17bInklusivum⚖ 2
8-711
Maschinelle Beatmung bei Neugeborenen und Säuglingennur § 17bHinweis⚖ 3
8-712
Maschinelle Beatmung bei Kindern und Jugendlichennur § 17b⚖ 1
8-714
Spezialverfahren zur maschinellen Beatmung bei schwerem Atemversagennur § 17b
8-716
Einstellung einer häuslichen maschinellen Beatmungnur § 17b2 Inklusiva⚖ 2
8-717
Einstellung einer nasalen oder oronasalen Überdrucktherapie bei schlafbezogenen Atemstörungennur § 17bHinweisInklusivum⚖ 1
8-720
Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenennur § 17b2 Hinweise⚖ 2
8-721
Hyperbare Oxygenation [HBO]nur § 17bHinweis

Änderungen

2010Bestand
Maßnahmen für das Atmungssystem

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010