Kodeakte

8-700.0Offenhalten der oberen Atemwege: Durch oropharyngealen Tubus

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext 8-700.0 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

BfArM-FAQIntubation01.01.2001
gilt über 8-70

Wie oft muss der Kode für die Intubation angegeben werden?

seit OPS 2.0

Der Kode für die Intubation muss einmal angegeben werden.

gilt über 8-700

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

gilt über 8-700

Definition (im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien)

Änderungen

2010Bestand
Offenhalten der oberen Atemwege: Durch oropharyngealen Tubus

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.