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8-529.xBestrahlungsplanung für perkutane Bestrahlung und Brachytherapie: Sonstige

8-52·Strahlentherapie

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-529.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-529 mit allen Subkodes.

0,061 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2200,005 %
1 bis unter 5 Jahre6540250,17 %
5 bis unter 10 Jahre7753240,20 %
10 bis unter 15 Jahre5335180,14 %
15 bis unter 18 Jahre4526190,12 %
18 bis unter 20 Jahre5128230,13 %
20 bis unter 25 Jahre15391620,40 %
25 bis unter 30 Jahre19296960,50 %
30 bis unter 35 Jahre3291202090,86 %
35 bis unter 40 Jahre5471913561,4 %
40 bis unter 45 Jahre8793135662,3 %
45 bis unter 50 Jahre1.1724677053,1 %
50 bis unter 55 Jahre2.0779371.1405,4 %
55 bis unter 60 Jahre3.8672.0291.83810 %
60 bis unter 65 Jahre5.8123.2952.51715 %
65 bis unter 70 Jahre6.3023.6162.68616 %
70 bis unter 75 Jahre5.9003.4482.45215 %
75 bis unter 80 Jahre4.5162.5711.94512 %
80 bis unter 85 Jahre3.8612.1151.74610 %
85 bis unter 90 Jahre1.8881.0038854,9 %
90 bis unter 95 Jahre3551831720,93 %
ab 95 Jahren5925340,15 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2027Teilweise übergeleitet
Inhalte übergeleitet in 8-529.9
2010Bestand
Bestrahlungsplanung für perkutane Bestrahlung und Brachytherapie: Sonstige

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.