DRGSystemDeutschland

8-52eEine oder mehrere simultan-integrierte Boost-Bestrahlungen [SIB]

8-52·Strahlentherapie

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Zusatzkode
Zusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 676 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,011 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre2020,030 %
15 bis unter 18 Jahre3120,045 %
18 bis unter 20 Jahre4310,060 %
20 bis unter 25 Jahre5140,075 %
25 bis unter 30 Jahre155100,23 %
30 bis unter 35 Jahre225170,33 %
35 bis unter 40 Jahre8623631,3 %
40 bis unter 45 Jahre15778792,4 %
45 bis unter 50 Jahre216131853,2 %
50 bis unter 55 Jahre4402302106,6 %
55 bis unter 60 Jahre80854026812 %
60 bis unter 65 Jahre1.37495042421 %
65 bis unter 70 Jahre1.25482243219 %
70 bis unter 75 Jahre97761336415 %
75 bis unter 80 Jahre6373962419,6 %
80 bis unter 85 Jahre4552492066,8 %
85 bis unter 90 Jahre18587982,8 %
90 bis unter 95 Jahre188100,27 %
ab 95 Jahren3210,045 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Eine oder mehrere simultan-integrierte Boost-Bestrahlungen [SIB] (Zusatzkode)
Eine Schlüsselnummer1:8-52e

Änderungen1

2022Neu
Eine oder mehrere simultan-integrierte Boost-Bestrahlungen [SIB]
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.