DRGSystemDeutschland

8-527.xKonstruktion und Anpassung von Fixations- und Behandlungshilfen bei Strahlentherapie: Sonstige

8-52·Strahlentherapie

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-527.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-527 mit allen Subkodes.

0,091 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3300,005 %
1 bis unter 5 Jahre10865430,19 %
5 bis unter 10 Jahre14698480,26 %
10 bis unter 15 Jahre12981480,23 %
15 bis unter 18 Jahre6739280,12 %
18 bis unter 20 Jahre10054460,18 %
20 bis unter 25 Jahre207125820,36 %
25 bis unter 30 Jahre2861291570,50 %
30 bis unter 35 Jahre4471812660,78 %
35 bis unter 40 Jahre7682924761,3 %
40 bis unter 45 Jahre1.2615087532,2 %
45 bis unter 50 Jahre1.7627869763,1 %
50 bis unter 55 Jahre3.0981.5021.5965,4 %
55 bis unter 60 Jahre6.0833.2502.83311 %
60 bis unter 65 Jahre8.8035.1913.61215 %
65 bis unter 70 Jahre9.4515.5263.92517 %
70 bis unter 75 Jahre8.6845.0553.62915 %
75 bis unter 80 Jahre6.6903.7762.91412 %
80 bis unter 85 Jahre5.6873.0802.60710,0 %
85 bis unter 90 Jahre2.7221.4421.2804,8 %
90 bis unter 95 Jahre5402662740,95 %
ab 95 Jahren8638480,15 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Konstruktion und Anpassung von Fixations- und Behandlungshilfen bei Strahlentherapie: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.