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8-390.xLagerungsbehandlung: Sonstige

8-39·Lagerungsbehandlung

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-390.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-390 mit allen Subkodes.

0,19 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 68, bei Frauen ab etwa 74 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr13.2527.3895.86311 %
1 bis unter 5 Jahre6043172870,50 %
5 bis unter 10 Jahre6513792720,54 %
10 bis unter 15 Jahre7964533430,66 %
15 bis unter 18 Jahre5113361750,42 %
18 bis unter 20 Jahre2801771030,23 %
20 bis unter 25 Jahre6894432460,57 %
25 bis unter 30 Jahre7514812700,62 %
30 bis unter 35 Jahre1.0426433990,87 %
35 bis unter 40 Jahre1.5569506061,3 %
40 bis unter 45 Jahre1.9331.1907431,6 %
45 bis unter 50 Jahre2.4461.5129342,0 %
50 bis unter 55 Jahre4.0962.4851.6113,4 %
55 bis unter 60 Jahre7.1324.2742.8585,9 %
60 bis unter 65 Jahre10.0415.9764.0658,3 %
65 bis unter 70 Jahre11.6406.7674.8739,7 %
70 bis unter 75 Jahre13.1617.4315.73011 %
75 bis unter 80 Jahre12.0216.3905.63110,0 %
80 bis unter 85 Jahre15.6257.3638.26213 %
85 bis unter 90 Jahre14.2075.7988.40912 %
90 bis unter 95 Jahre6.1072.0764.0315,1 %
ab 95 Jahren1.8404841.3561,5 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Lagerungsbehandlung: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.