6-003 Applikation von Medikamenten, Liste 3

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 18 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 15 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes23

6-003.1
Amphotericin-B-Lipidkomplex, parenteralATC: J02AA01
6-003.3
Carmustin, Implantat, intrathekalATC: L01AD01
6-003.4
Dibotermin alfa, Implantation am KnochenATC: M05BC01
6-003.6
Ibritumomab tiuxetan (90Y), parenteralEinmalkodeZE: ZE2023-70ZP: ZP2023-12Entfällt 2024
6-003.7
Enzymersatztherapie bei lysosomalen SpeicherkrankheitenEinmalkodeZE: ZE2023-66InklusivumATC: A16AB
6-003.8
BotulinumtoxinEinmalkodeHinweisExklusivumATC:M03AX01M03AX21M03AX22
6-003.9
Surfactantgabe bei NeugeborenenEinmalkodeInklusivumATC: R07AA
6-003.a
Sunitinib, oralATC: L01EX01
6-003.b
Sorafenib, oralATC: L01EX02
6-003.c
Ranibizumab, intravitrealEinmalkodeATC: S01LA04
6-003.d
Pegaptanib, intravitrealEinmalkodeATC: S01LA03
6-003.e
Nelarabin, parenteralATC: L01BB07
6-003.f
Natalizumab, parenteralATC: L04AG03
6-003.g
Lenalidomid, oralATC: L04AX04
6-003.h
Eculizumab, parenteralATC: L04AJ01
6-003.j
Clofarabin, parenteralATC: L01BB06
6-003.k
Anidulafungin, parenteralATC: J02AX06
6-003.n
Nicht pegylierte Asparaginase, parenteral2 ExklusivaATC: L01XX02
6-003.p
Pegylierte Asparaginase, parenteral2 ExklusivaATC: L01XX24
6-003.q
Dexrazoxan, parenteralEinmalkodeATC: V03AF02
6-003.r
L-Asparaginase aus Erwinia chrysanthemi [Erwinase], parenteral2 ExklusivaATC: L01XX02
6-003.s
Abatacept, intravenösATC: L04AA24
6-003.t
Abatacept, subkutanATC: L04AA24

Prozedurenhäufigkeit

Rang 331 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,049 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 47, bei Frauen ab etwa 54 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr7.1094.0083.10123 %
1 bis unter 5 Jahre1.0605954653,4 %
5 bis unter 10 Jahre1.4288266024,6 %
10 bis unter 15 Jahre8154783372,6 %
15 bis unter 18 Jahre3992181811,3 %
18 bis unter 20 Jahre209126830,68 %
20 bis unter 25 Jahre4722532191,5 %
25 bis unter 30 Jahre5402722681,7 %
30 bis unter 35 Jahre5843172671,9 %
35 bis unter 40 Jahre7303753552,4 %
40 bis unter 45 Jahre8404463942,7 %
45 bis unter 50 Jahre9614884733,1 %
50 bis unter 55 Jahre1.4336797544,6 %
55 bis unter 60 Jahre2.1041.0471.0576,8 %
60 bis unter 65 Jahre2.3821.2771.1057,7 %
65 bis unter 70 Jahre2.2251.1901.0357,2 %
70 bis unter 75 Jahre2.4801.2871.1938,0 %
75 bis unter 80 Jahre2.1181.0041.1146,9 %
80 bis unter 85 Jahre2.0189051.1136,5 %
85 bis unter 90 Jahre8223824402,7 %
90 bis unter 95 Jahre15365880,50 %
ab 95 Jahren174130,055 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes18

ZE151
Gabe von Abatacept, intravenös621,33 € – 5.592,00 €
ZE154
Gabe von Eculizumab, parenteral5.361,60 € – 478.969,60 €
ZE2023-106
Gabe von Abatacept, subkutanindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-127
Gabe von L-Asparaginase aus Erwinia chrysanthemi [Erwinase], parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-128
Gabe von nicht pegylierter Asparaginase, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-129
Gabe von pegylierter Asparaginase, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-154
Gabe von Anidulafungin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-171
Gabe von Clofarabin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-63
Gabe von Dibotermin alfa, Implantation am Knochenindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-66
Enzymersatztherapie bei lysosomalen Speicherkrankheitenindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-70
Radioimmuntherapie mit 90Y-Ibritumomab-Tiuxetan, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-74
Gabe von Sunitinib, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-75
Gabe von Sorafenib, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-77
Gabe von Lenalidomid, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-79
Gabe von Nelarabin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-80
Gabe von Amphotericin-B-Lipidkomplex, parenteralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Das Zulassungsrecht bleibt von der Katalogaufnahme unberührt. Die Kostenträger entscheiden im Einzelfall, ob die Kosten dieser Medikamente übernommen werden.
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
▸ noch 2 Zusatzentgelte
ZE96
Gabe von Carmustin, Implantat, intrathekal7.758,86 € – 17.069,49 €
  • Ausgelöst von Subkodes: 6-003.30, 6-003.31, 6-003.32
  • 3 Unterpositionen, gestaffelt nach Menge bzw. Dosis — der Betrag oben ist ihre Spanne.
ZE97
Gabe von Natalizumab, parenteral2.258,82 € – 6.776,46 €
  • Ausgelöst von Subkodes: 6-003.f0, 6-003.f1, 6-003.f2
  • 3 Unterpositionen, gestaffelt nach Menge bzw. Dosis — der Betrag oben ist ihre Spanne.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes15

ZP35
Gabe von Carmustin, Implantat, intrathekal7.758,86 € – 17.069,49 €
  • Ausgelöst von Subkodes: 6-003.30, 6-003.31, 6-003.32
  • 3 Differenzierungen nach Dosis bzw. Menge — der Betrag ist ihre Spanne.
ZP36
Gabe von Natalizumab, parenteral2.258,82 € – 6.776,46 €
  • Ausgelöst von Subkodes: 6-003.f0, 6-003.f1, 6-003.f2
  • 3 Differenzierungen nach Dosis bzw. Menge — der Betrag ist ihre Spanne.
ZP63
Gabe von Abatacept, intravenös310,67 € – 5.592,00 €
ZP64
Gabe von Eculizumab, parenteral5.361,60 € – 478.969,60 €
ZP2023-12
Radioimmuntherapie mit 90Y-Ibritumomab tiuxetan, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-14
Gabe von Sunitinib, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-15
Gabe von Sorafenib, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-16
Gabe von Lenalidomid, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-18
Gabe von Nelarabin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-32
Gabe von Abatacept, subkutanindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-45
Gabe von L-Asparaginase aus Erwinia chrysanthemi [Erwinase], parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-46
Gabe von nicht pegylierter Asparaginase, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-47
Gabe von pegylierter Asparaginase, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-64
Gabe von Anidulafungin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-80
Gabe von Clofarabin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 3

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023