6-002.d Applikation von Medikamenten, Liste 2: Busulfan, parenteral

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes17

6-002.d0
25 mg bis unter 50 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.d1
50 mg bis unter 75 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.d2
75 mg bis unter 100 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.d3
100 mg bis unter 150 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.d4
150 mg bis unter 200 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.d5
200 mg bis unter 250 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.d6
250 mg bis unter 300 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.d7
300 mg bis unter 350 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.d8
350 mg bis unter 400 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.d9
400 mg bis unter 450 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.da
450 mg bis unter 500 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.db
500 mg bis unter 600 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.dc
600 mg bis unter 700 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.dd
700 mg bis unter 800 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.de
800 mg bis unter 900 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.df
900 mg bis unter 1.000 mgEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01
6-002.dg
1.000 mg oder mehrEinmalkodeZE: ZE2025-150ZP: ZP2025-61HinweisATC: L01AB01

ATC1

L01AB01
BusulfanDDD 0,224 g POPS: 6-002.d

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 6-002.d nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 6-002 mit allen Subkodes.

0,22 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3271871400,24 %
1 bis unter 5 Jahre1.2477035440,90 %
5 bis unter 10 Jahre1.3908615291,0 %
10 bis unter 15 Jahre1.8301.0238071,3 %
15 bis unter 18 Jahre7804613190,57 %
18 bis unter 20 Jahre5993572420,43 %
20 bis unter 25 Jahre1.4889725161,1 %
25 bis unter 30 Jahre1.7231.0167071,2 %
30 bis unter 35 Jahre2.2741.3559191,6 %
35 bis unter 40 Jahre3.3991.9711.4282,5 %
40 bis unter 45 Jahre4.1622.4361.7263,0 %
45 bis unter 50 Jahre5.3723.3342.0383,9 %
50 bis unter 55 Jahre8.4945.2043.2906,2 %
55 bis unter 60 Jahre14.4169.0055.41110 %
60 bis unter 65 Jahre20.65412.6967.95815 %
65 bis unter 70 Jahre21.22012.8418.37915 %
70 bis unter 75 Jahre19.65311.5108.14314 %
75 bis unter 80 Jahre12.7187.2855.4339,2 %
80 bis unter 85 Jahre10.7646.1154.6497,8 %
85 bis unter 90 Jahre4.5622.4532.1093,3 %
90 bis unter 95 Jahre7013473540,51 %
ab 95 Jahren9537580,069 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2025-150
Gabe von Busulfan, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2025 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes1

ZP2025-61
Gabe von Busulfan, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2025 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 2: Busulfan, parenteral

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2025 · Stand 18.10.2024 · © BfArM 1994-2025