6-002.7 Applikation von Medikamenten, Liste 2: Pegfilgrastim, parenteral

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes7

6-002.70
1 mg bis unter 3 mgEinmalkodeZE: ZE2023-177ZP: ZP2023-86HinweisATC: L03AA13
6-002.71
3 mg bis unter 6 mgEinmalkodeZE: ZE2023-177ZP: ZP2023-86HinweisATC: L03AA13
6-002.73
12 mg bis unter 18 mgEinmalkodeZE: ZE2023-177ZP: ZP2023-86ATC: L03AA13
6-002.74
18 mg bis unter 24 mgEinmalkodeZE: ZE2023-177ZP: ZP2023-86ATC: L03AA13
6-002.75
24 mg bis unter 30 mgEinmalkodeZE: ZE2023-177ZP: ZP2023-86ATC: L03AA13

ATC1

L03AA13
PegfilgrastimDDD 0,3 mg PICD:D46.6D46.7D46.9OPS: 6-002.7

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 6-002.7 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 6-002 mit allen Subkodes.

0,22 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2881711170,21 %
1 bis unter 5 Jahre1.2817625190,95 %
5 bis unter 10 Jahre1.4628606021,1 %
10 bis unter 15 Jahre1.7101.0097011,3 %
15 bis unter 18 Jahre7254572680,54 %
18 bis unter 20 Jahre6123712410,45 %
20 bis unter 25 Jahre1.5179625551,1 %
25 bis unter 30 Jahre1.8221.0877351,4 %
30 bis unter 35 Jahre2.3521.4519011,7 %
35 bis unter 40 Jahre3.2081.8081.4002,4 %
40 bis unter 45 Jahre3.9732.3621.6112,9 %
45 bis unter 50 Jahre5.0813.0891.9923,8 %
50 bis unter 55 Jahre9.0145.4733.5416,7 %
55 bis unter 60 Jahre14.5208.9075.61311 %
60 bis unter 65 Jahre19.82312.0617.76215 %
65 bis unter 70 Jahre20.93412.4518.48316 %
70 bis unter 75 Jahre18.79811.0867.71214 %
75 bis unter 80 Jahre12.5317.3495.1829,3 %
80 bis unter 85 Jahre10.5195.9274.5927,8 %
85 bis unter 90 Jahre3.8462.0661.7802,9 %
90 bis unter 95 Jahre6293123170,47 %
ab 95 Jahren6824440,050 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2023-177
Gabe von Pegfilgrastim, parenteralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Bei der Vereinbarung der Entgelthöhen für die Zusatzentgelte für Granulozyten-Kolonie-stimulierende Faktoren wird in analoger Umsetzung der bisherigen Bewertung empfohlen, die Verhandlung zu den Entgelthöhen auf Basis der krankenhausindividuellen Kostensituation zu führen und bei der finalen Vereinbarung die Entgelthöhe der Zusatzentgelte für Pegfilgrastim (ZE2023-177) bzw. Lipegfilgrastim (ZE2023-178) um einen Betrag zu reduzieren, der in etwa dem dreifachen Wert der Kosten einer typischen Tagesdosis Filgrastim (ZE2023-175) bzw. Lenograstim (ZE2023-176) entspricht.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes1

ZP2023-86
Gabe von Pegfilgrastim, parenteralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Bei der Vereinbarung der Entgelthöhen für die Zusatzentgelte für Granulozyten-Kolonie-stimulierende Faktoren wird in analoger Umsetzung der bisherigen Bewertung empfohlen, die Verhandlung zu den Entgelthöhen auf Basis der krankenhausindividuellen Kostensituation zu führen und bei der finalen Vereinbarung die Entgelthöhe der Zusatzentgelte für Pegfilgrastim (ZP2023-86) bzw. Lipegfilgrastim (ZP2023-87) um einen Betrag zu reduzieren, der in etwa dem dreifachen Wert der Kosten einer typischen Tagesdosis Filgrastim (ZP2023-84) bzw. Lenograstim (ZP2023-85) entspricht.

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 2: Pegfilgrastim, parenteral

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023