5-854 Rekonstruktion von Sehnen

5-85·Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 19.08.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung2

Exklusive:
Rekonstruktion der Rotatorenmanschette (5-805.7 bis 5-805.a5-814.45-814.6 ff.)
Hinweis:
Die Entnahme von Sehnengewebe zur Transplantation ist gesondert zu kodieren 5-852.f ff.

Gilt für den ganzen Zweig3

5-85 Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln
Exklusive:
Operationen an Muskel, Sehne, Faszie der Hand und des Handgelenkes 5-84
Hinweis:
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
Bei bereichsüberschreitenden Strukturen ist für die Kodierung der Operationsort ausschlaggebend. Wenn es zwei Operationsorte gibt, einen im Bereich der Hand und einen im Bereich des Unterarms, so ist sowohl der jeweilige Kode aus dem Bereich 5-84 als auch der jeweilige Kode aus dem Bereich 5-85 anzugeben. Die Grenze zu den Kodes aus dem Bereich 5-84 Operationen an der Hand ist die proximale Grenze des Handgelenkes

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt für Aufnahmen ab 01.10.2020 · auch für Rechnungen, die am 19.08.2020 in MD-Prüfung warengilt über 585

Aufnahme zur Durchführung einer Neurolyse bei Karpaltunnelsyndrom. Ist zusätzlich zu einem OPS-Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand der OPS Kode 5-056.3 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Arm kodierbar?

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 5-854 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes13

5-854.0
Verlängerung⚖ 1
5-854.1
Verkürzung⚖ 1
5-854.2
(Partielle) Transposition⚖ 1
5-854.3
Augmentation⚖ 1
5-854.4
Ersatzplastik⚖ 1
5-854.5
Ersatzplastik mit Interponat⚖ 1
5-854.6
Schaffung eines Transplantatlagers⚖ 1
5-854.7
TransplantationHinweis⚖ 1
5-854.8
Transplantatwechsel⚖ 1
5-854.9
Transplantatentfernung⚖ 1
5-854.a
Rekonstruktion mit alloplastischem MaterialHinweis⚖ 1
5-854.x
Sonstige⚖ 1
5-854.y
N.n.bez.⚖ 1

Prozedurenhäufigkeit

Rang 364 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,041 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 50, bei Frauen ab etwa 58 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr12787400,49 %
1 bis unter 5 Jahre3782321461,5 %
5 bis unter 10 Jahre1.0626733894,1 %
10 bis unter 15 Jahre1.5239255985,9 %
15 bis unter 18 Jahre7854823033,0 %
18 bis unter 20 Jahre3241951291,3 %
20 bis unter 25 Jahre7254133122,8 %
25 bis unter 30 Jahre7674033643,0 %
30 bis unter 35 Jahre8675043633,4 %
35 bis unter 40 Jahre1.0025344683,9 %
40 bis unter 45 Jahre1.1945896054,6 %
45 bis unter 50 Jahre1.3955308655,4 %
50 bis unter 55 Jahre2.1667781.3888,4 %
55 bis unter 60 Jahre3.3761.2292.14713 %
60 bis unter 65 Jahre3.5361.3682.16814 %
65 bis unter 70 Jahre2.2178411.3768,6 %
70 bis unter 75 Jahre1.9286891.2397,5 %
75 bis unter 80 Jahre1.2303988324,8 %
80 bis unter 85 Jahre8282975313,2 %
85 bis unter 90 Jahre273831901,1 %
90 bis unter 95 Jahre4615310,18 %
ab 95 Jahren5050,019 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Hybrid-DRG nach § 115f SGB V

2 Subkodes stehen im Leistungskatalog 2027.

Vergütung 2027 noch nicht vereinbart: Hybrid-DRG und Fallpauschalen (Anlagen 1 und 2 der Vergütungsvereinbarung) sind bis 30.10.2026 zu vereinbaren, sonst setzt der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss sie fest.

Leistungskatalog wie 2026 (904 OPS-Kodes), für ambulante und vollstationäre Fälle mit bis zu zwei Belegungstagen. Nach der vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossenen Notfallreform werden Leistungen ohne Übernachtung ab 1.1.2027 nach der regionalen Euro-Gebührenordnung (EBM) vergütet, mit Übernachtung weiter mit der Hybrid-DRG; der Bundesrat berät am 20.11.2026. Ab 2028 entfällt § 115f SGB V, an seine Stelle treten Kurzzeitfallpauschalen.

Welche Hybrid-DRG ein Fall erhält, entscheidet ein zertifizierter Grouper nach den übrigen Prozeduren, Seite, Diagnosen, PCCL, Alter und Verweildauer.

Änderungen

2010Bestand
Rekonstruktion von Sehnen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2027 · Stand 16.10.2026 · © BfArM 1994-2026