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5-712Andere Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Vulva

5-71·Operationen an der Vulva

Verwendung
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weiblich
Ausschließlich für weibliche Patienten vorgesehen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes4

5-712.0
ExzisionweiblichAOP A2’26
5-712.1
Destruktionweiblich
5-712.x
Sonstigeweiblich
5-712.y
N.n.bez.weiblich

Prozedurenhäufigkeit

Rang 732 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,009 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 28, bei Frauen ab etwa 59 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr7070,13 %
1 bis unter 5 Jahre7070,13 %
5 bis unter 10 Jahre6060,11 %
10 bis unter 15 Jahre160160,29 %
15 bis unter 18 Jahre240240,43 %
18 bis unter 20 Jahre402380,72 %
20 bis unter 25 Jahre179101693,2 %
25 bis unter 30 Jahre266102564,8 %
30 bis unter 35 Jahre29722955,3 %
35 bis unter 40 Jahre35133486,3 %
40 bis unter 45 Jahre37653716,8 %
45 bis unter 50 Jahre36213616,5 %
50 bis unter 55 Jahre41834157,5 %
55 bis unter 60 Jahre52305239,4 %
60 bis unter 65 Jahre557155610 %
65 bis unter 70 Jahre51805189,3 %
70 bis unter 75 Jahre46204628,3 %
75 bis unter 80 Jahre38603866,9 %
80 bis unter 85 Jahre42804287,7 %
85 bis unter 90 Jahre26902694,8 %
90 bis unter 95 Jahre660661,2 %
ab 95 Jahren5050,090 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Andere Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Vulva

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.