DRGSystemDeutschland

5-597.2Eingriffe bei artifiziellem Harnblasensphinkter: Entfernung

5-59·Andere Operationen an den Harnorganen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-597.2 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-597 mit allen Subkodes.

0,003 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 75, bei Frauen ab etwa 63 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre1100,060 %
15 bis unter 18 Jahre1100,060 %
18 bis unter 20 Jahre1100,060 %
20 bis unter 25 Jahre000–
25 bis unter 30 Jahre1100,060 %
30 bis unter 35 Jahre2200,12 %
35 bis unter 40 Jahre3300,18 %
40 bis unter 45 Jahre3210,18 %
45 bis unter 50 Jahre10730,60 %
50 bis unter 55 Jahre141310,84 %
55 bis unter 60 Jahre514293,1 %
60 bis unter 65 Jahre14613798,8 %
65 bis unter 70 Jahre225222314 %
70 bis unter 75 Jahre386379723 %
75 bis unter 80 Jahre368368022 %
80 bis unter 85 Jahre313310319 %
85 bis unter 90 Jahre11511326,9 %
90 bis unter 95 Jahre171611,0 %
ab 95 Jahren1100,060 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Entfernung eines artifiziellen Harnblasensphinkters
Eine Schlüsselnummer1:5-597.2

Änderungen

2010Bestand
Eingriffe bei artifiziellem Harnblasensphinkter: Entfernung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.