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5-596.3Andere Harninkontinenzoperationen: Durchzug einer Neourethra, zweizeitig, zweite Sitzung

5-59·Andere Operationen an den Harnorganen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-596.3 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-596 mit allen Subkodes.

0,004 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 72 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre3210,13 %
5 bis unter 10 Jahre3300,13 %
10 bis unter 15 Jahre4130,17 %
15 bis unter 18 Jahre2110,084 %
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre4310,17 %
25 bis unter 30 Jahre8530,34 %
30 bis unter 35 Jahre175120,71 %
35 bis unter 40 Jahre480482,0 %
40 bis unter 45 Jahre822803,4 %
45 bis unter 50 Jahre12821265,4 %
50 bis unter 55 Jahre12651215,3 %
55 bis unter 60 Jahre160111496,7 %
60 bis unter 65 Jahre234521829,8 %
65 bis unter 70 Jahre2647818611 %
70 bis unter 75 Jahre3599426515 %
75 bis unter 80 Jahre40511828717 %
80 bis unter 85 Jahre3578627115 %
85 bis unter 90 Jahre150251256,3 %
90 bis unter 95 Jahre2711161,1 %
ab 95 Jahren1010,042 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Zweizeitige Konstruktion einer Neourethra bei Harninkontinenz, zweite Sitzung
Eine Schlüsselnummer1:5-596.3

Änderungen

2010Bestand
Andere Harninkontinenzoperationen: Durchzug einer Neourethra, zweizeitig, zweite Sitzung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.