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5-570.yEndoskopische Entfernung von Steinen, Fremdkörpern und Tamponaden der Harnblase: N.n.bez.

5-57·Operationen an der Harnblase

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-570.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-570 mit allen Subkodes.

0,041 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 76 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4220,015 %
1 bis unter 5 Jahre7700,027 %
5 bis unter 10 Jahre5500,019 %
10 bis unter 15 Jahre11920,042 %
15 bis unter 18 Jahre201460,077 %
18 bis unter 20 Jahre219120,081 %
20 bis unter 25 Jahre7542330,29 %
25 bis unter 30 Jahre10867410,41 %
30 bis unter 35 Jahre12986430,50 %
35 bis unter 40 Jahre165114510,63 %
40 bis unter 45 Jahre203140630,78 %
45 bis unter 50 Jahre318229891,2 %
50 bis unter 55 Jahre5784501282,2 %
55 bis unter 60 Jahre1.2461.0362104,8 %
60 bis unter 65 Jahre2.3232.0223018,9 %
65 bis unter 70 Jahre3.2842.98829613 %
70 bis unter 75 Jahre4.0433.69434916 %
75 bis unter 80 Jahre3.8993.52937015 %
80 bis unter 85 Jahre4.8804.34453619 %
85 bis unter 90 Jahre3.4882.93555313 %
90 bis unter 95 Jahre1.0428641784,0 %
ab 95 Jahren192137550,74 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Endoskopische Entfernung von Steinen, Fremdkörpern und Tamponaden der Harnblase: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.