DRGSystemDeutschland

5-542Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Bauchwand

5-54·Andere Operationen in der Bauchregion und Zusatzinformationen zu Operationen am Verdauungstrakt

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes5

5-542.0
Exzision
5-542.2
Omphalektomie
5-542.3
Destruktion
5-542.x
Sonstige
5-542.y
N.n.bez.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 580 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,015 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 62 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr5735220,61 %
1 bis unter 5 Jahre241680,26 %
5 bis unter 10 Jahre151050,16 %
10 bis unter 15 Jahre228140,24 %
15 bis unter 18 Jahre3321120,36 %
18 bis unter 20 Jahre4732150,51 %
20 bis unter 25 Jahre12865631,4 %
25 bis unter 30 Jahre211731382,3 %
30 bis unter 35 Jahre391992924,2 %
35 bis unter 40 Jahre5281623665,7 %
40 bis unter 45 Jahre4991613385,4 %
45 bis unter 50 Jahre4962082885,3 %
50 bis unter 55 Jahre7183523667,7 %
55 bis unter 60 Jahre97351845510 %
60 bis unter 65 Jahre1.11260750512 %
65 bis unter 70 Jahre1.06053352711 %
70 bis unter 75 Jahre1.03851852011 %
75 bis unter 80 Jahre7543334218,1 %
80 bis unter 85 Jahre6552733827,0 %
85 bis unter 90 Jahre4281532754,6 %
90 bis unter 95 Jahre8827610,95 %
ab 95 Jahren162140,17 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Bauchwand

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.