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5-521.xLokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Pankreas: Sonstige

5-52·Operationen am Pankreas

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-521.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-521 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 64 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3210,33 %
1 bis unter 5 Jahre3210,33 %
5 bis unter 10 Jahre2200,22 %
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre1100,11 %
18 bis unter 20 Jahre4310,44 %
20 bis unter 25 Jahre3120,33 %
25 bis unter 30 Jahre15691,7 %
30 bis unter 35 Jahre9451,00 %
35 bis unter 40 Jahre4226164,7 %
40 bis unter 45 Jahre4424204,9 %
45 bis unter 50 Jahre4130114,5 %
50 bis unter 55 Jahre6238246,9 %
55 bis unter 60 Jahre114753913 %
60 bis unter 65 Jahre127883914 %
65 bis unter 70 Jahre116684813 %
70 bis unter 75 Jahre126695714 %
75 bis unter 80 Jahre8948419,9 %
80 bis unter 85 Jahre6731367,4 %
85 bis unter 90 Jahre3012183,3 %
90 bis unter 95 Jahre3300,33 %
ab 95 Jahren1010,11 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen3

2021Teilweise übergeleitet
Inhalte übergeleitet in 5-521.5
2018Teilweise übergeleitet
Inhalte übergeleitet in 5-521.405-521.415-521.4x
2015Teilweise übergeleitet
Inhalte übergeleitet in 5-521.3
2010Bestand
Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Pankreas: Sonstige

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.