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5-519.1Andere Operationen an Gallenblase und Gallengängen: Aufhebung einer biliodigestiven Anastomose

5-51·Operationen an Gallenblase und Gallenwegen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-519.1 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-519 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4130,63 %
1 bis unter 5 Jahre1010,16 %
5 bis unter 10 Jahre3030,47 %
10 bis unter 15 Jahre2200,31 %
15 bis unter 18 Jahre2200,31 %
18 bis unter 20 Jahre2200,31 %
20 bis unter 25 Jahre5230,79 %
25 bis unter 30 Jahre9361,4 %
30 bis unter 35 Jahre4040,63 %
35 bis unter 40 Jahre17982,7 %
40 bis unter 45 Jahre2511143,9 %
45 bis unter 50 Jahre2914154,6 %
50 bis unter 55 Jahre2915144,6 %
55 bis unter 60 Jahre73373611 %
60 bis unter 65 Jahre84483613 %
65 bis unter 70 Jahre97534415 %
70 bis unter 75 Jahre94464815 %
75 bis unter 80 Jahre72432911 %
80 bis unter 85 Jahre5534218,7 %
85 bis unter 90 Jahre2212103,5 %
90 bis unter 95 Jahre5230,79 %
ab 95 Jahren1010,16 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Aufhebung einer biliodigestiven Anastomose
Eine Schlüsselnummer1:5-519.1

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen an Gallenblase und Gallengängen: Aufhebung einer biliodigestiven Anastomose

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.